
Bei behördlichen Anlässen, aus denen offizielle Dokumente hervorgegangen sind, ist eine einfache Übersetzung häufig nicht ausreichend. Vielmehr müssen die übersetzen Schriftstücke und Dokumente zusätzlich beglaubigt oder bestätigt werden, um bei Gerichten, Behörden oder Ämtern anerkannt zu werden.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin der englischen Sprache bin ich bemächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zwischen den Sprachen Deutsch und Englisch zu bestätigen und zu beglaubigen. Diese Bestätigung durch einen vereidigten Übersetzer wird umgangssprachlich als „beglaubigte Übersetzung" bezeichnet.
Diese beglaubigten Übersetzungen, die mit Unterschrift und Stempel versehen sind, bescheinigen so die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und werden von den Behörden anerkannt.